Das mit dem §21 StVZO ist grundsätzlich richtig. Aber Indimo als Generalimporteur bekommt ein Referenzgutachten für die Fahrzeuge, welches für jedes baugleiche Fahrzeug übertragen werden kann. Also nur das erste Fahrzeug muss die Einzelabnahme durchlaufen, danach muss man nur noch die Papiere beim KBA beantragen. Kann allerdings auch sein, das z.B. die Klimaanlage mit anderem Klimamittel befüllt werden muss, wenn die in China noch ein anderes verwenden. Dann will der TÜV das Fahrzeug evtl. doch nochmal "durchschauen". Natürlich kann es auch hier zu gewisse Wartezeiten kommen.
Indimo, könnte da evtl. mit BLG enger zusammenarbeiten. Denn die wissen welche Fahrzeuge in Deutschland/Bremerhaven ankommen. Da BLG die Aufbereitung und "Wachsbehandlung" für Indimo macht und natürlich die Fahrzeuge als Spedition zu den Händler fährt.
Sobald die Fahrzeuge aus dem Schiffsbauch gefahren werden, sollte man an Indimo die entsprechende Daten senden um dann beim KBA die nötigen Papiere zu beantragen. Wenn es nicht schon so gemacht wird. Wissen wir ja nicht.
Die Versiegelung wird inzwischen beim Hersteller gemacht hat mein Händler erzählt